Was hilft gegen zugeparkte Gehwege? Das klären wir am Mittwoch den 4.12.2024 ab 20 Uhr bei unserer Aktiven- und Interessiertenrunde. Herzliche Einladung dazu.
Gehwege und Fußgängerbereiche sollen Schutzraum sein. Sie sollen dazu einladen sicher und angenehm zu Fuß von A nach B zu kommen. Auch für Menschen mit Rolli, Rollator und Kinderwagen sind gute und freie Gehwege wichtig. Oft sind Gehwege und Kreuzungsecken aber illegal zugeparkt. Das ist gefährlich und ärgerlich. Wie in vielen deutschen Städten ist auch in Esslingen der Einsatz des Ordnungsamts gegen illegales Gehwegparken kaum spürbar. Selbst an vielen bekannten Brennpunkten des Gehwegparkens kommen die Ordnungsämter ihrer hoheitlichen Aufgabe nur ungenügend nach.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat jetzt die grundsätzliche Pflicht zum Handeln nochmals bestätigt. Ordnungsämter, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, müssen entlang einer wirkungsoptimierten Kontrollstrategie arbeiten um Gehwege sicher benutzbar zu halten. Das hatten Bremer AnwohnerInnen jetzt vor Gericht klären lassen.
Welche Möglichkeiten gibt es in Esslingen sich gegen das Zuparken von Gehwegen zu wehren? Das im Koalitionsvertrag noch vereinbarte Landesmobilitätsgesetz könnte die Arbeit des Ordnungsamts deutlich effizienter machen. Es soll den Einsatz von Scanfahrzeugen ermöglichen, wie diese bereits seit vielen Jahren in anderen Ländern im Einsatz sind.
Als Gast und Experte freuen wir uns auf Peter Erben vom Verein Fuss e.V. Stuttgart. Der Fuss e.V. setzt sich in Stuttgart für freie und sichere Fußverbindungen ein.
Mittwoch den 4.12.2024 um 20 Uhr, Ort: Forum für Bürgerengagement, Gruppenraum 2, Schelztorstr. 38, 73728 Esslingen
Freie und sichere Gehwege in Esslingen
4. Dezember @ 20:00 - 21:30
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Hinweis für alle Veranstaltungen:
Der Einladungstext wurde von den Veranstaltenden formuliert und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung des Wandelstadt Teams wider.
Sollten wir an der Einladung etwas ändern wenden Sie sich bitte an [email protected].
Die Veranstaltungen finden auf Deutsch statt, falls nicht anders angegeben.