Im März 2021 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil für die künftige Klimapolitik. Nun machen die Gerichte der Politik Beine. Doch das kann nur ein erster Schritt sein. Wie wäre es, wenn die Natur den Status einer Rechtsperson innehätte? Wenn Umweltverbände in Namen der Natur klagen könnten? Wenn das Interesse von Flüssen, Pflanzen, Tieren und allen Umweltmedien zu achten wäre? Utopisch? Unser Rechtsystem kennt seit über einhundert Jahren die juristische Person einer Aktiengesellschaft etwa – weshalb richten wir Ähnliches nicht für das außermenschliche Leben ein? Die Verfassung Ecuadors hat der Natur Rechte eingeräumt, andere Länder wie Bolivien, Neuseeland, Indien und neuerdings auch Spanien folgen diesen Innovationen im Umweltrecht. Wann wacht Deutschland auf?
Peter Vollbrecht, Mitglied der Gruppe ›Biokratie – Rechte der Natur‹ berichtet über die aktuellen Anstrengungen einer Ökologisierung des deutschen Grundgesetzes.
Wo? Die Veranstaltung findet im Café der Stadtbücherei im Pföeghof statt (Einlass über Heugasse 9). Sollte sich die pandemische Situation verschärfen, wechseln wir in den größeren Kutschersaal. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Website.
Wann? Mittwoch, 21. September, 19:30 Uhr
Wieviel? Eintritt 8€, ermäßigt 6 €, an der Abendkasse.
Was noch? Diese Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Volkshochschule Esslingen am Neckar